Elektrotechnische Sicherheit DEUTSCHLAND
Elektrotechnische Sicherheit nach DGUV-Vorschrift 3 - Betriebssicherheitsverordnung
Willkommen bei der EtSD, Ihr kompetenter verifizierter Partner in der Gefährdungsbeurteilung und rechtssicheren Prüfung.
Gesetzliche Vorschriften zur elektrotechnischen Betriebsmittelprüfung und Beurteilung. Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3. SGB VII Unfallversicherung, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung.
Achten Sie auf Qualität:
- Gefährdungsbeurteilung BetrSichV
- Messgerät DIN 413-16
- Befähigte Person TRBS1203
- Prüfprotokoll (Nachweis)
Verifizierter Prüfdienstleister nach DGUV Vorschrift 3
- Gefährdungsbeurteilung nach Betriebsssicherheitsverordnung (4 Jahre)
- Kalibrierte zugelassene Messgeräte & Software DIN VDE 413-16 / IEC 61557-16
- Befähigte Personen in der Durchführung TRBS1203
Regelmäßige Prüfungen
Ihre elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden, sonst entfällt der Versicherungsschutz (Regress-/Schadensersatzansprüche) im Schadensfall (Personenschaden, Sachschaden, Brand), DGUV Vorschrift 3 ist Ihr „TüV“ (VDE DIN) für den Strom im Betrieb! Schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (M/W/D) sowie Betriebsvermögen!
